Hand in Hand - Nachbarn helfen Nachbarn
Mitglied werden und Leistungen erbringen - deutschlandweit
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- Um als Nachbarschaftshelfer/in aktiv werden zu dürfen, müssen Sie volljährig sein, einen Grundlehrgang erfolgreich besucht haben und dürfen mit der zu betreuenden Person weder verwandt noch verschwägert oder die Pflegeperson nach §19 SGB XI sein, sowie nicht in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
- Als Nachbarschaftshelfer dürfen Sie maximal zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen.
- Im Unterschied zu professionellen Angeboten, wo eine Schulung als Alltagsbegleiter/Alltagshelfer notwendig ist, wird diese Art der Versorgung grundsätzlich nur mit max. 2 Personen erbracht und dient als Aufwandsentschädigung.
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für mehr Informationen vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin. E-Mail an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de