Pflegeberatung - MEHR ALS BERATUNG!
Sie pflegen Ihre Angehörigen zu Hause? Wir führen mit Ihnen die vorgeschriebenen Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI in Berlin, Brandenburg und Bayern durch.
Beratungsgespräche ab Pflegegrad 1 und Unterstützung bei Höherstufungsantrag.
Für Pflegebedürftige, ab Pflegegrad 2 bis 5, ist der Beratungseinsatz verpflichtend, um die weitere Zahlung des Pflegegeldes zu erhalten.
Beratungseinsatz:
- Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
Die Beratung dient der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen.
Mit dem Beratungsbesuch wird die Qualität der häuslichen Pflege gesichert.
Pflegeberatungsgespräch Termin vereinbaren:
telefonisch: 0151/ 416 84 888 oder per E-Mail: kontakt@handinhandalltagshilfe.de