HAND IN HAND ALLTAGSHELFER
DAS MITEINANDER ZÄHLT!


Anmeldeformular
Schulung § 45a SGB XI
Anmeldung Schulung § 45 a SGB XI.pdf (11.85KB)
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Schulung § 45a SGB XI
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Sie möchten Alltagsbegleiter werden und bei einem Unternehmen als Mitarbeiter einsteigen? Sie sind ein anerkanntes Unternehmen, welches Mitarbeiter einstellen möchte, die die Schulung nach § 45 a SGB XI absolvieren müssen? Als anerkannter Träger müssen Sie Ihre Mitarbeiter vor dem Einsatz als Alltagshelfer schulen lassen.
Schulungstermine:
Schulungstermine § 45 a/b SGB XI - Alltagshelfer -  ganztägig ab 09.00 Uhr online

28.10.2024 bis 31.10.2024
25.11.2024 bis 28.11.2024

Anmeldung mit Anmeldungsformular an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
  • Alltagsbegleiter übernehmen stundenweise die Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in deren Häuslichkeit.
  • Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern helfen den Bedürftigen lediglich bei einfachen Alltagsaufgaben oder leisten Gesellschaft.
  • Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung beim Einkaufen, hauswirtschaftliche Unterstützung, Arbeiten im Garten oder Fahrdienste zu Terminen.
  • Als Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI brauchen Sie keine bestimmten Vorkenntnisse, sondern einfach nur etwas freie Zeit, Empathie-Fähigkeit, Geduld und die Leidenschaft, zu helfen.
  • Die Tätigkeit eignet sich, wenn Sie hauptberuflich oder neben Ihrem Job etwas Sinnvolles und Erfüllendes tun möchten, gerne anderen helfen und neue Kontakte knüpfen möchten.
  • Hierzu bedarf es einer Schulung, die vorgeschrieben ist, um als Alltagshelfer zum Einsatz kommen zu dürfen.

 

Abschluss: Zertifikat
Die Kursgebühren betragen 248,00 € zzgl. USt. und werden zum Kursbeginn von uns in Rechnung gestellt.
Anmeldung unter: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
Hinweis:

 

  • Wenn Sie beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, können Sie das Seminar mit einem Bildungsgutschein absolvieren - 100% förderfähig (ab 1.11.2024)
  • Kleine Firmen unter 10 Mitarbeiter können eine 100%-ige Förderung erhalten, über das Qualifizierungschancengesetz.
  • Auch Soloselbständige könnten ggf. eine Förderung bekommen unter besonderen Bedingungen, z.B. wenn Sie Bürgergeld bekommen und zusätzlich in der Betreuung arbeiten.
  • Der Kurs ist steuerlich absetzbar.